„Das Bundessozialgericht hat heute die Chance
vertan, ein Gesetz, das gegen die Menschenrechte verstößt, zu
korrigieren. Das Gericht hat der perfiden Praxis der Ausländerbehörden,
abgelehnte Asylsuchende zur Mitwirkung an der eigenen Abschiebung zu
zwingen, seinen Segen erteilt“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des
Bundessozialgerichts. Jelpke weiter:
„Es ist zynisch, Menschen vor die Wahl zu stellen, entweder in
Hunger, Elend oder Krieg abgeschoben, oder unters Existenzminimum
gedrückt, entrechtet und entwürdigt zu werden. Auch für abgelehnte
Asylsuchende müssen die Grundrechte uneingeschränkt gelten. Der Kläger
befindet sich seit mehr als zwölf Jahren in dieser hoffnungslosen
Situation, einfach nur weil er nach Ansicht der Behörden nicht
ausreichend an seiner Abschiebung mitwirkt. Das ist völlig
unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die absolut geschützte
Menschenwürde. Es geht dabei nicht nur um einen Einzelfall, mit dieser
Regelung werden viele Leben zerstört. Das ist eine Schande. Auch für die
Aufnahmegesellschaft ist diese Entscheidung nicht gut, denn die
Integration von Menschen, die oft seit vielen Jahren in Deutschland
leben, wird damit konsequent und erbarmungslos verhindert. Ich hoffe
sehr auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht, das 2012
festgestellt hatte, dass sich die Menschenwürde nicht
migrationspolitisch relativieren lässt.“
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