18. April 2017

Ministerium stimmt innovativem Windenergieprojekt zu

Ministerium stimmt innovativem Windenergieprojekt zupixabay.com
(BUP) Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat am 22.03.2017 das von der Wind-Wasserstoff-Projekt GmbH & Co KG beantragte Zielabweichungsverfahren (ZAV) für das Energieinfrastrukturvorhaben „RH2-PTG“ abgeschlossen. Die Wind-Wasserstoff-Projekt GmbH hatte beantragt, bis zu 30 Windenergieanlagen auf Flächen der Gemeinden Pribsleben, Tützpatz und Gültz zu errichten, welche im derzeit verbindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) nicht als Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen sind. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde geprüft, wie das Vorhaben raumverträglich ausgestaltet werden kann. Des Weiteren war durch das Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für die Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz zu prüfen, ob die Abweichung von den Zielen der Raumordnung unter raumordnerischen Gesichtspunkten geboten ist und die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden.

Mit dem jetzigen Bescheid wurde die raumordnerische Zulässigkeit von 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz durch das Ministerium bestätigt.

Die Gemeinde Gültz hatte bereits im August 2016 ihre Zustimmung zu dem Vorhaben in einer Gemeindevertretersitzung beschlossen. Gemeinde und Vorhabenträger haben zudem einen Maßnahmenkatalog vereinbart, in dem der Investor unter anderem zusagt, sich um den Erwerb des denkmalgeschützten Herrenhauses in Gültz zu bemühen, um das Gebäude zu sanieren und so vor dem Verfall zu bewahren. Des Weiteren wurden ein vergünstigter Stromtarif für die Haushalte in der Gemeinde und im Rahmen der Zulässigkeit eine bedarfsgerechte Befeuerung festgeschrieben.

In seiner Prüfung stellte das Ministerium den innovativen Charakter des Vorhabens fest. Durch die geplante Erprobung der Schwarzstartfähigkeit der Windenergie und die vorgesehene Umwandlung der überschüssigen elektrischen Energie in Wasserstoff, die in der vorgesehenen Form nur an diesem Standort realisiert werden kann, sei eine wichtige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zielabweichung gegeben. Darüber hinaus erhalte und schaffe das Projekt der Wind-Wasserstoff-Projekt GmbH Arbeitsplätze in der Region.

An das Zielabweichungsverfahren schließt nun das Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz an. In diesem prüft das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Erst wenn diese Prüfung zu einer Genehmigung führt, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Quelle: regierung-mv.de

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